Anlage 2 1. EKrV — (zu § 5 Absatz 1)Verwaltungsleistungen
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1183)
Nr.Leistung
1Grundlagenermittlung und Vorplanung
2Entwurfsplanung
3Ingenieurleistungen für die Kostenteilung und für die Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
4Genehmigungsplanung
5Vorbereitung der Vergabe
6Mitwirkung bei der Vergabe
7Freigabe der Ausführungsunterlagen, Prüfung der Bauvorlagen
8Leit- und Sicherungstechnik, Planteil 1
9Schaltantragstellung und Abnahme der Erdung von Oberleitungen
10Festlegung des geodätischen Referenzsystems
11Erstellung des Verkehrskonzepts für die Bauzeit
12Erstellung des Markierungs- und Beschilderungsplans
13Beantragung, Umsetzung und Überwachung der Betriebs- und Bauanweisung
14Kontrollprüfungen des Aufraggebers
15Kontrollvermessung des Auftraggebers
16Bauüberwachung, Bauleitung, Objektbetreuung, Baustellendokumentation des Auftraggebers
17Abnahmen von Bauteilen und Leistungen
18Stellung von Fahrzeugen für Probebelastungen
19Erstellung der Planunterlagen für EG-Zertifizierung
20Sicherheitsaudit, Sicherheitsmanagement
21Beantragung und Erteilung von unternehmensinternen Genehmigungen
22Beantragung und Erteilung von Zulassungen im Einzelfall
23Versicherungsprämien
24Geschäftsumlagen, z. B. Leitung, Personalverwaltung, Bilanzierung, Finanzierung, Controlling, Kassenwesen, Sozialwesen, Aus- und Weiterbildung
25Öffentlichkeitsarbeit
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.