Anlage 2 1. EKrV — (zu § 5 Absatz 1)Verwaltungsleistungen

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1183)

Nr.Leistung

 1Grundlagenermittlung und Vorplanung

 2Entwurfsplanung

 3Ingenieurleistungen für die Kostenteilung und für die Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz

 4Genehmigungsplanung

 5Vorbereitung der Vergabe

 6Mitwirkung bei der Vergabe

 7Freigabe der Ausführungsunterlagen, Prüfung der Bauvorlagen

 8Leit- und Sicherungstechnik, Planteil 1

 9Schaltantragstellung und Abnahme der Erdung von Oberleitungen

10Festlegung des geodätischen Referenzsystems

11Erstellung des Verkehrskonzepts für die Bauzeit

12Erstellung des Markierungs- und Beschilderungsplans

13Beantragung, Umsetzung und Überwachung der Betriebs- und Bauanweisung

14Kontrollprüfungen des Aufraggebers

15Kontrollvermessung des Auftraggebers

16Bauüberwachung, Bauleitung, Objektbetreuung, Baustellendokumentation des Auftraggebers

17Abnahmen von Bauteilen und Leistungen

18Stellung von Fahrzeugen für Probebelastungen

19Erstellung der Planunterlagen für EG-Zertifizierung

20Sicherheitsaudit, Sicherheitsmanagement

21Beantragung und Erteilung von unternehmensinternen Genehmigungen

22Beantragung und Erteilung von Zulassungen im Einzelfall

23Versicherungsprämien

24Geschäftsumlagen, z. B. Leitung, Personalverwaltung, Bilanzierung, Finanzierung, Controlling, Kassenwesen, Sozialwesen, Aus- und Weiterbildung

25Öffentlichkeitsarbeit

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.