§ 10 EinwV — Anerkennungsvoraussetzungen

Ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung wird auf Antrag anerkannt, wenn er

1.

die Anforderungen des Teils 2 erfüllt und

2.

ein Sicherheitskonzept nach § 12 vorgelegt hat.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.