§ 10 EinwV — Anerkennungsvoraussetzungen
Ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung wird auf Antrag anerkannt, wenn er
1.
die Anforderungen des Teils 2 erfüllt und
2.
ein Sicherheitskonzept nach § 12 vorgelegt hat.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.