Inhaltsübersicht EHV 2030/2

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

§ 1Anwendungsbereich

§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2Gemeinsame VorschriftenUnterabschnitt 1Emissionsberichterstattung

§ 3Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Anlagen

§ 4Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nichtbiogenen Ursprungs im Bereich Anlagen

§ 5Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr

§ 6Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Seeverkehr

§ 7Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs in den Bereichen Luft- und Seeverkehr

§ 8Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Brennstoffemissionshandel

§ 9Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs im Bereich BrennstoffemissionshandelUnterabschnitt 2Überwachung

§ 10Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung; Fortgeltung des ÜberwachungsplansUnterabschnitt 3Versteigerung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten

§ 11VersteigerungUnterabschnitt 4Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen

§ 12Erhebung von Bezugsdaten

§ 13Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik

§ 14Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer AnlageAbschnitt 3AnlagenUnterabschnitt 1Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen

§ 15Einheitliche AnlageUnterabschnitt 2Kleinemittenten

§ 16Befreiung von Kleinemittenten

§ 17Form und Inhalt des Antrags

§ 18Gleichwertige Maßnahme

§ 19Ausgleichsbetrag

§ 20Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen

§ 21Erlöschen der Befreiung

§ 22Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 23Erleichterungen bei Überwachung und BerichterstattungAbschnitt 4BrennstoffemissionshandelUnterabschnitt 1Anwendungsbereich

§ 24AnwendungsbeschränkungenUnterabschnitt 2Einzelheiten zur Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen und zur Verifizierung

der Angaben in Emissionsberichten im Brennstoffemissionshandel

§ 25Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche

§ 26Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz

§ 27Einlagerer

§ 28Ermittlung der Brennstoffmenge

§ 29Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des Brennstoffemissionshandels

§ 30Ermittlung des Anteilsfaktors

§ 31Vermeidung von Doppelzählungen durch Überwachung und Berichterstattung bei Luftfahrzeugbetreibern

§ 32Vereinfachende Maßnahmen im Rahmen der VerifizierungAbschnitt 5CO2-Grenzausgleichssystem

§ 33Verwendung der SicherheitsleistungAbschnitt 6Beleihung

§ 34Aufhebung der Beleihung

AnlageStandardwerte für den Anteilsfaktor

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.