Inhaltsübersicht EdlStFAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Begriffsbestimmungen

§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 6Ausbildungsplan

Abschnitt 2Zwischenprüfung

§ 7Zeitpunkt

§ 8Inhalt

§ 9Prüfungsbereich

Abschnitt 3Abschlussprüfung

§ 10Zeitpunkt

§ 11Inhalt

§ 12Prüfungsbereiche

§ 13Prüfungsbereich „Anfertigen einer Fasserarbeit“

§ 14Prüfungsbereich „Technologie“

§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4Weitere Berufsausbildungen

§ 18Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.