§ 24 DWG — Organe

(1) Die Organe der Deutschen Welle sind:

1.

der Rundfunkrat,

2.

der Verwaltungsrat,

3.

der Intendant.

(2) Gremien der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat.

(3) Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.