§ 2 DSLBUmwG — Wirkungen der Umwandlung für die Anteilsinhaber
Die Anteilsinhaber der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank übernehmen das Grundkapital der Aktiengesellschaft in Höhe von 113.750.000 Deutsche Mark, das in 56.875.000 Stückaktien eingeteilt ist. Den Anteilsinhabern steht die folgende Zahl von Aktien zu:
1.
Bundesrepublik Deutschland: 56.340.575
2.
Land Berlin: 356.283
3.
Freistaat Bayern: 178.141. Ferner steht der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern eine Aktie in Bruchteilsgemeinschaft jeweils zur Hälfte zu.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.