Anlage 2 DeckRegV — (zu § 11)

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2078)

Bezeichnung des DeckungswertsLöschungen

12345

a)

lfd. Nr.

b)

AZ

c)

DatumSchuldner und Darlehensnummer bzw. WertpapierkennnummerWährung und Nennbetrag des Darlehensggf. Gewährleistung durch

a)

gelöscht am

b)

Unterschrift des TreuhändersBemerkungen

WährungBetrag

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.