Anlage 2 DeckRegV — (zu § 11)
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2078)
Bezeichnung des DeckungswertsLöschungen
12345
a)
lfd. Nr.
b)
AZ
c)
DatumSchuldner und Darlehensnummer bzw. WertpapierkennnummerWährung und Nennbetrag des Darlehensggf. Gewährleistung durch
a)
gelöscht am
b)
Unterschrift des TreuhändersBemerkungen
WährungBetrag
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.