Anlage 5 DüV — (zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2)Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz für Stickstoff (N) und Phosphat (PO) für das Düngejahr ………
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 854 - 855)
1.
Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffeinsatz
–
Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: ..........
–
Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: ..........
–
Beginn und Ende des Düngejahres: ..........
–
Datum der Erstellung: ..........
–
Gesamtbetrieblicher Düngebedarf:
•
Stickstoff (in kg N): ..........
•
Phosphat (in kg P2O5): .........
2.
Erfassung der im Betrieb aufgebrachten Nährstoffe
1234
StickstoffPhosphat
kg Nkg P2O5
1.Mineralische DüngemittelMineralische Düngemittel
2.Wirtschaftsdünger tierischer HerkunftWirtschaftsdünger tierischer Herkunft
3.davon verfügbarer StickstoffWeidehaltung
4.WeidehaltungSonstige organische Düngemittel
5.Sonstige organische DüngemittelBodenhilfsstoffe
6.davon verfügbarer StickstoffKultursubstrate
7.BodenhilfsstoffePflanzenhilfsmittel
8.KultursubstrateAbfälle zur Beseitigung (§ 28 Absatz 2 oder 3 KrWG)
9.PflanzenhilfsmittelSonstige
10.Abfälle zur Beseitigung (§ 28 Absatz 2 oder 3 KrWG)
11.Stickstoffbindung durch Leguminosen
12.Sonstige
13.Summe GesamtstickstoffSumme Phosphat
14.Summe Gesamtstickstoff in kg N pro ha landwirtschaftlich genutzter Fläche nach § 6 Absatz 4
15.Summe verfügbarer Stickstoff
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.