Anlage 5 DüV — (zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2)Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz für Stickstoff (N) und Phosphat (PO) für das Düngejahr ………

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 854 - 855)

1.

Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffeinsatz

Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: ..........

Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: ..........

Beginn und Ende des Düngejahres: ..........

Datum der Erstellung: ..........

Gesamtbetrieblicher Düngebedarf:

Stickstoff (in kg N): ..........

Phosphat (in kg P2O5): .........

2.

Erfassung der im Betrieb aufgebrachten Nährstoffe

1234

StickstoffPhosphat

kg Nkg P2O5

 1.Mineralische DüngemittelMineralische Düngemittel

 2.Wirtschaftsdünger tierischer HerkunftWirtschaftsdünger tierischer Herkunft

 3.davon verfügbarer StickstoffWeidehaltung

 4.WeidehaltungSonstige organische Düngemittel

 5.Sonstige organische DüngemittelBodenhilfsstoffe

 6.davon verfügbarer StickstoffKultursubstrate

 7.BodenhilfsstoffePflanzenhilfsmittel

 8.KultursubstrateAbfälle zur Beseitigung (§ 28 Absatz 2 oder 3 KrWG)

 9.PflanzenhilfsmittelSonstige

10.Abfälle zur Beseitigung (§ 28 Absatz 2 oder 3 KrWG)

11.Stickstoffbindung durch Leguminosen

12.Sonstige

13.Summe GesamtstickstoffSumme Phosphat

14.Summe Gesamtstickstoff in kg N pro ha landwirtschaftlich genutzter Fläche nach § 6 Absatz 4

15.Summe verfügbarer Stickstoff

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.