Anhang III ChemVOCFarbV — Methoden gemäß § 3 Absatz 2
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 775)
Zulässige Methode für Erzeugnisse mit einem VOC-Gehalt von weniger als 15 Massenhundertteilen, wenn keine reaktiven Verdünnungsmittel vorhanden sind:
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VOC-Gehaltg/lISO 11890-22006Zulässige Methoden für Produkte mit einem VOC-Gehalt von wenigstens 15 Massenhundertteilen, wenn keine reaktiven Verdünnungsmittel vorhanden sind:
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VOC-Gehaltg/lISO 11890-12007
VOC-Gehaltg/lISO 11890-22006Zulässige Methode für VOC-haltige Produkte, wenn reaktive Verdünnungsmittel vorhanden sind:
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VOC-Gehaltg/lASTMD 23692003
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