§ 5 BWahlGV — Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung

Soweit sich aus den Vorschriften dieser Verordnung nicht etwas anderes ergibt, gelten auch bei der Verwendung von Wahlgeräten die Vorschriften der Bundeswahlordnung oder der Europawahlordnung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.