§ 1d BVerfGAmtsGehG
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts haben das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Eisenbahnen des Bundes.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.