§ 1c BVerfGAmtsGehG
Der Präsident und der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts erhalten eine Dienstaufwandsentschädigung in derselben Höhe wie ein Bundesminister.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.