§ 14 BVAG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft; zu demselben Zeitpunkt treten die diesem Gesetz entgegenstehenden Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze und der zu ihrer Änderung, Ergänzung oder Durchführung erlassenen Vorschriften außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.