§ 4 BTVBhHFZustAnO — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung der Verwaltung des Deutschen Bundestages über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe vom 13. August 2014 (BGBl. I S. 1472) außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.