§ 8 BRHG — Entscheidungen des Bundesrechnungshofes
Entscheidungen des Bundesrechnungshofes treffen der Präsident (§ 19 Satz 1 Nr. 2), die Kollegien (§ 9), die Prüfungsgruppen (§ 10), die Senate (§ 11) und der Große Senat (§ 13).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.