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Startseite › Gesetze › BRHG › § 22
BRHG
  1. § 1 Stellung
  2. § 2 Sitz und Organisation
  3. § 3 Mitglieder des Bundesrechnungshofes
  4. § 4 Prüfungsbeamte und weitere Bedienstete
  5. § 5 Wahl und Ernennung
  6. § 6 Präsident und Vizepräsident
  7. § 7 Geschäftsverteilung
  8. § 8 Entscheidungen des Bundesrechnungshofes
  9. § 9 Zweier- und Dreierkollegium
  10. § 10 Prüfungsgruppen
  11. § 11 Senate
  12. § 12 Zuständigkeit der Senate
  13. § 13 Großer Senat
  14. § 14 Zuständigkeit des Großen Senats
  15. § 15 Abstimmungen
  16. § 16 Mitglied kraft Auftrags
  17. § 17 Ausschluß wegen Befangenheit
  18. § 18 Zuständigkeit des Dienstgerichts des Bundes
  19. § 19 Geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten
  20. § 20 Geschäftsordnung
  21. § 20a Prüfungsämter
  22. § 21
  23. § 22 (weggefallen)
  24. § 23 Berlin-Klausel
  25. § 24 Inkrafttreten, Aufhebung bestehender Vorschriften
Gesetz über den Bundesrechnungshof

§ 22 BRHG — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 21
Inhaltsverzeichnis
BRHG
Nächste Vorschrift →
§ 23
Berlin-Klausel

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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