III. BPräsKldgBVGAnO
Am Barett tragen
a)
der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts drei Schnüre in Gold,
b)
die Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht zwei Schnüre in Gold,
c)
die Richter am Bundesverwaltungsgericht zwei karmesinrote Schnüre in Seide,
d)
der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht drei Schnüre in Gold,
e)
die für den Vertreter des Bundesinteresses auftretenden Beamten eine karmesinrote Schnur in Seide.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.