I. BPräsKldgBVGAnO
Rechtsanwälte dürfen als Bevollmächtigte und Beistände der Parteien die bei den Gerichten für sie vorgeschriebene Amtstracht tragen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.