Anlage 5 BOKraft — (§ 34 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 1977, 601

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen (§ 34 Satz 2)

(Inhalt: nicht darstellbares Sinnbild, Fundstelle: BGBl I 1977, 601)

Farbe des Sinnbilds und der Bildumrandungschwarz

Farbe des Untergrundsweiß.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.