Anlage 3 BOKraft — (§ 27 Abs. 1)

(Fundstelle: BGBl. I 1975, 1585)

Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes

Breite150 mm

Höhe70 mm

Schrifthöhe50 mm

Strichstärke6 mm

Waagerechter Abstand der Ziffern voneinander5 mm

Farbe der Schriftschwarz

Farbe des Untergrundsgelb

(Inhalt: nicht darstellbares Ordnungsnummern-Schild)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.