Anlage 3b BOKraft — (zu § 27 Absatz 4) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für gebündelte Bedarfsverkehre

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 832)

Breite150 mm

Höhe70 mm

Schrifthöhe50 mm

Strichstärke6 mm

Waagerechter Abstand der Ziffern

voneinander

5 mm

Farbe der Schriftweiß

Farbe des Untergrundsgrün

(Inhalt: nicht darstellbares Ordnungsnummern-Schild)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.