Anlage 3b BOKraft — (zu § 27 Absatz 4) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für gebündelte Bedarfsverkehre
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 832)
Breite150 mm
Höhe70 mm
Schrifthöhe50 mm
Strichstärke6 mm
Waagerechter Abstand der Ziffern
voneinander
5 mm
Farbe der Schriftweiß
Farbe des Untergrundsgrün
(Inhalt: nicht darstellbares Ordnungsnummern-Schild)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.