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Startseite › Gesetze › BLG › § 65
BLG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 41
  2. § 42
  3. § 43
  4. § 44
  5. § 45
  6. § 46
  7. § 47
  8. § 48
  9. Zweiter Abschnitt · Festsetzung von Entschädigung und Ersatzleistung
  10. § 49
  11. § 50
  12. § 51
  13. § 52
  14. § 53
  15. § 54
  16. § 55
  17. § 56
  18. § 57
  19. § 58
  20. § 59
  21. § 60
  22. § 61
  23. § 62
  24. § 63
  25. § 64
  26. § 65
  27. Dritter Teil · Manöver und andere Übungen
  28. § 66
  29. § 67
  30. § 68
  31. § 69
  32. § 70
  33. § 71
  34. § 72
  35. § 73
  36. § 74
  37. § 75
  38. § 76
  39. § 77
  40. § 78
  41. § 79
  42. § 80
  43. § 81
  44. § 82
  45. § 83
  46. Vierter Teil · Bußgeld- und Strafbestimmungen
  47. § 84
  48. § 85
  49. § 86
  50. Fünfter Teil · Übergangs- und Schlußvorschriften
  51. § 87
Bundesleistungsgesetz

§ 65 BLG

Für die Kosten des Festsetzungsverfahrens gilt § 48 entsprechend.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 64
Inhaltsverzeichnis
BLG
Nächste Vorschrift →
§ 66

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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