IV. BKOrgErl 2005

Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird dem Bundeskanzleramt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugeordnet, die Aufgabe von einer Staatsministerin wahrgenommen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.