Anlage 5 BKompV — (zu § 9 Absatz 3 und 4)Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1127 - 1135)
Ausgleichsmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichartig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sollen nach Möglichkeit eng mit dem beeinträchtigten Raum verbunden sein.
Ersatzmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichwertig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sind unter Bezug auf den beeinträchtigten Raum, zumindest jedoch so durchzuführen, dass die jeweilige Funktion im betroffenen Naturraum hergestellt wird (siehe Anlage 4). Bei Eingriffen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels können Ersatzmaßnahmen auch außerhalb des betroffenen Naturraums durchgeführt werden, sofern dadurch die jeweils beeinträchtigte Funktion des Schutzguts im betroffenen Naturraum hergestellt wird.
A.
Räumlich-funktionale Anforderungen
SchutzgüterFunktionen
(siehe
im Einzelnen
Anlage 1)Maßgaben zum Ausgleich und ErsatzRäume, in denen
die Ausgleichs-
maßnahmen
durchzuführen sind
BiotopeVielfalt von
Lebensgemeinschaften und LebensräumenWiederherstellung/Neuschaffung/Optimierung der betroffenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotoptypenkomplexen/-gruppen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen
Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw. Wiederherstellung sind Biotope zu wählen,
die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und
die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maßnahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Abschnitt B) geeignet sind.
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Nährstoffentzug
Wiedervernässung
Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen (z. B. Aufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz)
wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen oder anderen Biotopenin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotopausstattung abgrenzt (z. B. Waldbereiche, Niederungsbereiche, strukturiertes Offenland)
TiereVielfalt von Tierarten einschließlich der innerartlichen VielfaltWiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Habitate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von
Reviergrößen/Minimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)
Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)/Population(en)/Metapopulation(en)
artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher Wiederherstellbarkeit
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Optimierung/Aufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum möglichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen
Art(en)/Popula-
tion(en)
Entwicklung/Wiederherstellung/Neuanlage artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)
Reaktivierung/Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
PflanzenVielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen VielfaltWiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Standorte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von
Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale
artspezifischen Standortbedingungen
Entwicklungszeiten
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standortbedingungen (z. B. Offenhaltung von Sandrasenflächen, Entfernen von Gehölzen)
Wiederherstellung von Lebensräumen
Maßnahmen zur Wiederansiedlung/Umsiedlung von Pflanzenarten (z. B. Entnahme und Ausbringung von Diasporen)
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum in Abhängigkeit von konkreten Verbreitungsarealen
Bodennatürliche BodenfunktionenWiederherstellung/Optimierung der Bodenfunktionen
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
Entfernen von Überschüttungen
Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bodenraums
Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration
Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren
Nutzungsextensivierung
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen ErbesWiederherstellung/Optimierung der betroffenen Bodentypen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Ausgleich) bzw. ähnlicher Bodentypen/Bodenformen/Geotopkategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch:
Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren
Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen
Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzungen entstanden sind
Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzungen im Umfeld von z. B. Sand- und Kalksteinfelsen
Sicherung von z. B. Lösssteilwände in Hohlwegenin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
WasserFunktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächengewässer einschließlich der natürlichen Selbstreinigungsfähigkeit der Fließgewässer ergebenMaßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der Gewässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hinsichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Gewässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz)
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseitigung von Gewässerverbauen (z. B. Aufhebung von Verrohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von Wehren)
Reduzierung bestehender Belastungen durch Optimierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z. B. durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstrukturen, Uferrandstreifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorphologie zur Sauerstoffanreicherung
Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, Anlage von Auefließgewässern
Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Stillgewässern
Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deichrückverlegungen, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Umfeld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Oberflächenabfluss, Erosionsschutzmaßnahmen auf erosionsgefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw. Biotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewässern
Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwasserüberläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen
Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C)in dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer oder in dessen unmittelbarem Umfeld
Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergebenVerbesserung/Wiederherstellung der Grundwasserfunktionen
Mögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.:
Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Verringerung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehendem Grundwasser
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserverschmutzungen z. B. durch Altlastensanierung
Mögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.:
Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Ausnahmefällen Infiltration von Niederschlagswasserin dem vom Eingriff betroffenen Grundwasserleiter,
-einzugsgebiet
Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhältnissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen
Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
Hochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Abflusshaushalt
(Retentionsfunktion)Optimierung/Wiederherstellung der Hochwasserschutz- und Retentionsfunktionen
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf. Infiltration von Niederschlagswasser und Regenwasserrückhaltung
Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Einzugsgebiet
Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Retentionsraum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließgewässern
Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Gewässerverbauungen
Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von Auefließgewässern
Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle
Extensivierung der Auenutzung
Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentionsraumes
Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräumen oder -becken
Vorlandmanagement in den Deichvorländernin dem vom Eingriff betroffenen Retentionsraum bzw. im betroffenen Einzugsgebiet des Fließgewässers
BiotopeVielfalt von
Lebensgemeinschaften und LebensräumenWiederherstellung/Neuschaffung/Optimierung der betroffenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotoptypenkomplexen/-gruppen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen
Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw. Wiederherstellung sind Biotope zu wählen,
•
die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und
•
die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maßnahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Abschnitt B) geeignet sind.
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
•
Nährstoffentzug
•
Wiedervernässungin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotopausstattung abgrenzt (z. B. Waldbereiche, Niederungsbereiche, strukturiertes Offenland)
•
Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen (z. B. Aufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz)
•
wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen
•
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
•
Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen oder anderen Biotopen
TiereVielfalt von
Tierarten einschließlich der innerartlichen VielfaltWiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Habitate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von
•
Reviergrößen/Minimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)
•
Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)/Population(en)/Metapopulation(en)
•
artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher WiederherstellbarkeitMögliche Maßnahmen sind u. a.:
•
Optimierung/Aufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)
•
Entwicklung/Wiederherstellung/Neuanlage artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)
•
Reaktivierung/Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen
•
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum möglichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen
Art(en)/Popula-
tion(en)
PflanzenVielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen VielfaltWiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Standorte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von
•
Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale
•
artspezifischen Standortbedingungen
•
EntwicklungszeitenMögliche Maßnahmen sind u. a.:
•
Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standortbedingungen (z. B. Offenhaltung von Sandrasenflächen, Entfernen von Gehölzen)
•
Wiederherstellung von Lebensräumenin dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum in Abhängigkeit von konkreten Verbreitungsarealen
•
Maßnahmen zur Wiederansiedlung/Umsiedlung von Pflanzenarten (z. B. Entnahme und Ausbringung von Diasporen)
•
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
Bodennatürliche
BodenfunktionenWiederherstellung/Optimierung der Bodenfunktionen
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
•
Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
•
Entfernen von Überschüttungen
•
Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bodenraums
•
Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration
•
Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren
•
Nutzungsextensivierung
•
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
Vielfalt von Bodentypen
und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen ErbesWiederherstellung/Optimierung der betroffenen Bodentypen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Ausgleich) bzw. ähnlicher Bodentypen/Bodenformen/Geotopkategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch:
•
Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren
•
Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen
•
Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzungen entstanden sind
•
Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzungen im Umfeld von z. B. Sand- und Kalksteinfelsen
•
Sicherung von z. B. Lösssteilwände in Hohlwegenin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
WasserFunktionen
für den
Naturhaushalt,
die sich aus
der Qualität
und Quantität der Oberflächen-
gewässer einschließlich der natürlichen Selbstreini-
gungsfähigkeit der Fließgewässer ergebenMaßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der Gewässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hinsichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Gewässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz)
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
•
Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseitigung von Gewässerverbauen (z. B. Aufhebung von Verrohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von Wehren)
•
Reduzierung bestehender Belastungen durch Optimierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z. B. durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstrukturen, Uferrandstreifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorphologie zur Sauerstoffanreicherung
•
Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, Anlage von Auefließgewässern
•
Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Stillgewässernin dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer oder in dessen unmittelbarem Umfeld
•
Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deichrückverlegungen, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
•
Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Umfeld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Oberflächenabfluss, Erosionsschutzmaßnahmen auf erosionsgefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen
•
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
•
Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw. Biotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewässern
•
Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwasserüberläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen
•
Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C)
Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergebenVerbesserung/Wiederherstellung der Grundwasserfunktionen
Mögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.:
•
Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Verringerung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehendem Grundwasser
•
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
•
Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserverschmutzungen z. B. durch AltlastensanierungMögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.:
•
Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
•
Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Ausnahmefällen Infiltration von Niederschlagswasser
•
Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhältnissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen
•
Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagenin dem vom Eingriff betroffenen Grundwasserleiter,
-einzugsgebiet
Hochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Ab-
flusshaushalt
(Retentionsfunktion)Optimierung/Wiederherstellung der Hochwasserschutz- und Retentionsfunktionen
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
•
Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
•
Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf. Infiltration von Niederschlagswasser und Regenwasserrückhaltung
•
Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Einzugsgebietin dem vom Eingriff betroffenen Retentionsraum bzw. im betroffenen Einzugsgebiet des Fließgewässers
•
Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Retentionsraum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließgewässern
•
Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Gewässerverbauungen
•
Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von Auefließgewässern
•
Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle
•
Extensivierung der Auenutzung
•
Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
•
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
•
Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentionsraumes
•
Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräumen oder -becken Vorlandmanagement in den Deichvorländern
B.
Berücksichtigung von Entwicklungszeiten
Sofern die Entwicklungszeit bis zur Erreichung des Zielzustandes der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme 30 Jahre überschreitet, ist eine Vergrößerung der Maßnahmenfläche um 25 Prozent erforderlich, um die verzögerte Funktionserfüllung zu berücksichtigen (Timelag-Aufschlag).
Sofern Biotoptypen oder Zielzustände anderer Funktionen mit einem Alter von mehr als 100 Jahren erheblich beeinträchtigt werden, sind neben den langfristig wirksamen Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 100 Jahren kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von weniger als 30 Jahren vorzusehen. Die beiden Maßnahmenanteile sollen jeweils 50 Prozent des auf die betreffende erhebliche Beeinträchtigung entfallenden Anteils am biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf betragen.
Bei Entwicklungszeiten von weniger als 30 Jahren ist kein Timelag-Aufschlag erforderlich.
Die Bestimmung der Entwicklungszeit ist maßnahmenspezifisch ausgehend von den jeweiligen Ausgangsbiotopen bzw. Ausgangszuständen der Maßnahmenflächen sowie dem Zielbiotoptyp in der jeweiligen Ausprägung vorzunehmen.
Entwicklungszeiten für beispielhafte Zielbiotope und verschiedene Ausgangsbiotoptypen
ZielbiotopAusgangsbiotope
(mögliche Maßnahmentypen)EntwicklungszeitTimelag-Aufschlag,
kurz- bis mittelfristig
wirksame Maßnahmen
Buchen-(misch-)wälder frischer, basenreicher Standorte
(alte Bestände)Buchen-Mischbestand
(Entnahme gebietsfremder Baumarten, Freistellung Altbaumarten)< 30 Jahre–
Fichtenforst (Unterpflanzung mit Buchen, später Entnahme der Fichten)30 bis 100 JahreTimelag-Aufschlag
erforderlich
Acker (Aufforstung von Buchenwäldern)> 100 JahreTimelag-Aufschlag und Maßnahme mit einer
Entwicklungszeit
< 30 Jahre erforderlich
Bruchwälder
(alte Bestände)entwässerter, eutrophierter Bruchwald (Wiedervernässung, Nutzungsverzicht)< 30 Jahre–
Weichholzauenwälder
(junge bis mittelalte
Bestände)krautige Uferflur am Gewässer
(ggf. Verbesserung der Überflutungssituation, Initialpflanzung von Weiden, Sukzession)< 30 Jahre
(junge bis mittelalte
Bestände)–
30 bis 100 Jahre
(alte Bestände)Timelag-Aufschlag
erforderlich
Niedermoore mit Torfenbrachgefallene, ehemals
extensiv genutzte Niedermoorstandorte (regelmäßige Mahd, ggf. Wiedervernässung)< 30 Jahre–
intensiv genutztes Feuchtgrünland (Wiedervernässung,
Aushagerung, regelmäßige Mahd)30 bis 100 JahreTimelag-Aufschlag
erforderlich
Hochmoor-, Zwischen- und Übergangsmoorstandorte (einschl. Moorgewässer und -gehölze)Moordegenerationsstadium mit Zwergsträuchern und Resten von Fichtenforst (Rodung und Wiedervernässung, Sukzession, ggf. Entwicklungspflege)> 100 JahreTimelag-Aufschlag und
Maßnahme mit einer
Entwicklungszeit
< 30 Jahre erforderlich
naturnahe Fließgewässeranthropogen mäßig beeinträchtigtes Fließgewässer
(Beseitigung von Sohlabstürzen, verrohrten Durchlässen und Förderung der natürlichen Fließgewässerdynamik)< 30 Jahre–
anthropogen stark beeinträchtigtes Fließgewässer
(Renaturierung durch Rückverlegung eines längeren Fließgewässerabschnitts in das ursprüngliche Fließgewässerbett)< 30 Jahre–
Großseggenriedentwässertes, eutrophiertes
Großseggenried (Wiedervernässung, ggf. sporadische Mahd)< 30 Jahre–
Entwicklung aus ehemaliger Kiesabbaufläche (Initialpflanzung mit standorttypischen Arten,
in Abhängigkeit vom Wasserhaushalt Sukzession oder sporadische Mahd)< 30 Jahre–
Halbtrockenrasenbrachgefallener, verbuschter Halbtrockenrasen (Entbuschung und Beweidung)< 30 Jahre–
extensiv genutzter Ackerintensiv genutzter Acker
(keine chem.-synth. Düngung/nur Wirtschaftsdünger, Düngermenge begrenzen auf max. 50 % der empfohlenen Menge; kein Pflanzenschutzmitteleinsatz)< 30 Jahre–
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.