§ 26 BKnEG
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten alle diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften außer Kraft, insbesondere ...
(3)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.