Anhang BKatV — (zu Nummer 12 der Anlage)Tabelle 2

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3935)

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

Lfd. Nr.Regelsatz in EuroFahrverbot

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern

12.5a)bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

12.5.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes .......... 75

12.5.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes ..........100

12.5.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes ..........160

12.5.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes ..........240

12.5.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes ..........320

12.6b)bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

12.6.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes .......... 75

12.6.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes ..........100

12.6.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes ..........160Fahrverbot

1 Monat

12.6.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes ..........240Fahrverbot

2 Monate

12.6.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes ..........320Fahrverbot

3 Monate

12.7c)bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

12.7.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes ..........100

12.7.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes ..........180

12.7.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes ..........240Fahrverbot

1 Monat

12.7.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes ..........320Fahrverbot

2 Monate

12.7.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes ..........400Fahrverbot

3 Monate

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.