Anhang BKatV — (zu Nummer 11 der Anlage)Tabelle 1

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4701 - 4703)

Geschwindigkeitsüberschreitungen

a)

Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art

Lfd. Nr.Überschreitung

in km/hRegelsatz in Euro bei Begehung

innerhalbaußerhalb

geschlossener Ortschaften

(außer bei Überschreitung für mehr als

5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)

11.1.1bis 104030

11.1.211 – 156050

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.

Lfd. Nr.Überschreitung

in km/hRegelsatz in Euro

bei BegehungFahrverbote in Monaten

bei Begehung

innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb

geschlossener Ortschaftengeschlossener Ortschaften

11.1.3bis 15 für mehr als

5 Minuten Dauer

oder in mehr

als zwei Fällen

nach Fahrtantritt160140––

11.1.416 – 20160140––

11.1.521 – 25175150––

11.1.626 – 302351751 Monat–

11.1.731 – 403402551 Monat1 Monat

11.1.841 – 505604802 Monate1 Monat

11.1.951 – 607006003 Monate2 Monate

11.1.10über 608007003 Monate3 Monate

b)

kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen

Lfd. Nr.Überschreitung

in km/hRegelsatz in Euro bei Begehung

innerhalbaußerhalb

geschlossener Ortschaften

(außer bei Überschreitung für mehr als

5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)

11.2.1bis 107060

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.2 der Anlage.

Lfd. Nr.Überschreitung

in km/hRegelsatz in Euro bei Begehung

innerhalbaußerhalb

geschlossener Ortschaften

(außer bei Überschreitung für mehr als

5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)

11.2.211 – 1512070

Lfd. Nr.Überschreitung

in km/hRegelsatz in Euro

bei BegehungFahrverbote in Monaten

bei Begehung

innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb

geschlossener Ortschaftengeschlossener Ortschaften

11.2.3bis 15 für mehr als

5 Minuten Dauer

oder in mehr

als zwei Fällen

nach Fahrtantritt320240––

11.2.416 – 20320240––

11.2.521 – 253602801 Monat–

11.2.626 – 304804001 Monat1 Monat

11.2.731 – 406405602 Monate1 Monat

11.2.841 – 508007003 Monate2 Monate

11.2.951 – 609008003 Monate3 Monate

11.2.10über 609509003 Monate3 Monate

c)

andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge

Lfd. Nr.Überschreitung

in km/hRegelsatz in Euro bei Begehung

innerhalbaußerhalb

geschlossener Ortschaften

11.3.1bis 103020

11.3.211 – 155040

11.3.316 – 207060

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.3 der Anlage.

Lfd. Nr.Überschreitung

in km/hRegelsatz in Euro

bei BegehungFahrverbote in Monaten

bei Begehung

innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb

geschlossener Ortschaftengeschlossener Ortschaften

11.3.421 – 25115100––

11.3.526 – 30180150––

11.3.631 – 402602001 Monat–

11.3.741 – 504003201 Monat1 Monat

11.3.851 – 605604802 Monate1 Monat

11.3.961 – 707006003 Monate2 Monate

11.3.10über 708007003 Monate3 Monate

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