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Startseite › Gesetze › BJagdG › § 36a
BJagdG
  1. I. Abschnitt · Das Jagdrecht
  2. § 1 Inhalt des Jagdrechts
  3. § 2 Tierarten
  4. § 3 Inhaber des Jagdrechts, Ausübung des Jagdrechts
  5. II. Abschnitt · Jagdbezirke und Hegegemeinschaften
  6. 1. · Allgemeines
  7. § 4 Jagdbezirke
  8. § 5 Gestaltung der Jagdbezirke
  9. § 6 Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd
  10. § 6a Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
  11. 2. · Eigenjagdbezirke
  12. § 7
  13. 3. · Gemeinschaftliche Jagdbezirke
  14. § 8 Zusammensetzung
  15. § 9 Jagdgenossenschaft
  16. § 10 Jagdnutzung
  17. 4. · Hegegemeinschaften
  18. § 10a Bildung von Hegegemeinschaften
  19. III. Abschnitt · Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts
  20. § 11 Jagdpacht
  21. § 12 Anzeige von Jagdpachtverträgen
  22. § 13 Erlöschen des Jagdpachtvertrages
  23. § 13a Rechtsstellung der Mitpächter
  24. § 14 Wechsel des Grundeigentümers
  25. IV. Abschnitt · Jagdschein
  26. § 15 Allgemeines
  27. § 16 Jugendjagdschein
  28. § 17 Versagung des Jagdscheines
  29. § 18 Einziehung des Jagdscheines
  30. § 18a Mitteilungspflichten
  31. V. Abschnitt · Jagdbeschränkungen, Pflichten bei der Jagdausübung und Beunruhigen von Wild
  32. 1. · Regelungen für alle Tierarten
  33. § 19 Sachliche Verbote
  34. § 19a Beunruhigen von Wild
  35. § 20 Örtliche Verbote
  36. § 21 Abschußregelung
  37. § 22 Jagd- und Schonzeiten
  38. § 22a Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes
  39. 2. · Zusätzliche Regelungen für die Tierart Wolf
  40. § 22b Maßnahmen nach Artikel 14 der Richtlinie 92/43/EWG in Bezug auf die Tierart Wolf; Verordnungsermächtigung
  41. § 22c Zusätzliche Verbote in Bezug auf die Tierart Wolf
  42. § 22d Zusätzliche Regelungen in Bezug auf die Tierart Wolf bei Jagdzeiten, Abschussregelungen und Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung
  43. § 22e Zusammenarbeit von Bund und Ländern
  44. § 22f Sonderregelung für Wolfshybriden im Jagdrecht
  45. VI. Abschnitt · Jagdschutz
  46. § 23 Inhalt des Jagdschutzes
  47. § 24 Wildseuchen
  48. § 25 Jagdschutzberechtigte
  49. VII. Abschnitt · Wild- und Jagdschaden
  50. 1. · Wildschadensverhütung
  51. § 26 Fernhalten des Wildes
  52. § 27 Verhinderung übermäßigen Wildschadens
  53. § 28 Sonstige Beschränkungen in der Hege
  54. § 28a Invasive Arten
  55. 2. · Wildschadensersatz
  56. § 29 Schadensersatzpflicht
  57. § 30 Wildschaden durch Wild aus Gehege
  58. § 31 Umfang der Ersatzpflicht
  59. § 32 Schutzvorrichtungen
  60. 3. · Jagdschaden
  61. § 33 Schadensersatzpflicht
  62. 4. · Gemeinsame Vorschriften
  63. § 34 Geltendmachung des Schadens
  64. § 35 Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen
  65. VIII. Abschnitt · Inverkehrbringen und Schutz von Wild
  66. § 36 Ermächtigungen
  67. § 36a
  68. IX. Abschnitt · Jagdbeirat und Vereinigungen der Jäger
  69. § 37
  70. X. Abschnitt · Straf- und Bußgeldvorschriften
  71. § 38 Strafvorschriften
  72. § 38a Strafvorschriften
  73. § 39 Ordnungswidrigkeiten
  74. § 40 Einziehung
  75. § 41 Anordnung der Entziehung des Jagdscheines
  76. § 41a Verbot der Jagdausübung
  77. § 42 Landesrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften
  78. XI. Abschnitt · Schlußvorschriften
  79. § 43 Berichtspflicht zur Anwendung der §§ 22b bis 22d
  80. § 44 Sonderregelungen
  81. § 44a Unberührtheitsklausel
  82. § 45
  83. § 46 Inkrafttreten des Gesetzes
Bundesjagdgesetz

§ 36a BJagdG

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Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 36
Ermächtigungen
Inhaltsverzeichnis
BJagdG
Nächste Vorschrift →
§ 37

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