§ 11.04 BinSchStrO — Fahrgeschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt

1.im Schleusenkanal Gerlachshausen7 km/h,

2.auf der Strecke von der Abzweigung des Main-Donau-Kanals bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt15 km/h,

3.im Wehrarm Volkach (Mainschleife)10 km/h.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.