Anlage BinSchStrEV
(Fundstelle: BGBl. I 2012, Anlageband zu Nr. 1, S. 3 - 271)
Text siehe: BinSchStrO 2012
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.