Anlage 37. BImSchV — (zu § 3 Absatz 6 Nummer 3)Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 131, S. 26)

Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:

Vorherrschende UmwandlungstechnologieEffizienzfaktor

Verbrennungsmotor1

Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.