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Startseite › Gesetze › BImAG › (XXXX) §§ 15 bis 17
BImAG
  1. § 1 Errichtung, Zweck, Sitz
  2. § 2 Aufgaben, Vermögen, Zielsetzung
  3. § 3 Aufsicht
  4. § 4 Organe, Satzung
  5. § 5 Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder
  6. § 6 Finanzierung
  7. § 7 Wirtschaftsplan
  8. § 8 Buchung, Jahresabschluss
  9. § 9 Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes
  10. § 10 Anwendung des Haushaltsrechts
  11. § 11 Beamtinnen und Beamte
  12. § 12 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
  13. § 13 Auflösung von Organisationseinheiten der Bundesvermögensverwaltung
  14. § 14 Überleitung von Verfahren
  15. (XXXX) §§ 15 bis 17 (weggefallen)
  16. § 18 Überleitung von Beschäftigten
  17. § 19 Verteilung der Versorgungslasten
Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

(XXXX) §§ 15 bis 17 BImAG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 14
Überleitung von Verfahren
Inhaltsverzeichnis
BImAG
Nächste Vorschrift →
§ 18
Überleitung von Beschäftigten

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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