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Startseite › Gesetze › BGB › § 2261
BGB
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 2226 Kündigung durch den Testamentsvollstrecker
  2. § 2227 Entlassung des Testamentsvollstreckers
  3. § 2228 Akteneinsicht
  4. Titel 7 · Errichtung und Aufhebung eines Testaments
  5. § 2229 Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit
  6. § 2230
  7. § 2231 Ordentliche Testamente
  8. § 2232 Öffentliches Testament
  9. § 2233 Sonderfälle
  10. (XXXX) §§ 2234 bis 2246 (weggefallen)
  11. § 2247 Eigenhändiges Testament
  12. § 2248 Verwahrung des eigenhändigen Testaments
  13. § 2249 Nottestament vor dem Bürgermeister
  14. § 2250 Nottestament vor drei Zeugen
  15. § 2251 Nottestament auf See
  16. § 2252 Gültigkeitsdauer der Nottestamente
  17. § 2253 Widerruf eines Testaments
  18. § 2254 Widerruf durch Testament
  19. § 2255 Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen
  20. § 2256 Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung
  21. § 2257 Widerruf des Widerrufs
  22. § 2258 Widerruf durch ein späteres Testament
  23. (XXXX) §§ 2258a und 2258b (weggefallen)
  24. § 2259 Ablieferungspflicht
  25. § 2260 (weggefallen)
  26. § 2261 (weggefallen)
  27. § 2262 (weggefallen)
  28. § 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
  29. § 2264 (weggefallen)
  30. Titel 8 · Gemeinschaftliches Testament
  31. § 2265 Errichtung durch Ehegatten
  32. § 2266 Gemeinschaftliches Nottestament
  33. § 2267 Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament
  34. § 2268 Wirkung der Ehenichtigkeit oder -auflösung
  35. § 2269 Gegenseitige Einsetzung
  36. § 2270 Wechselbezügliche Verfügungen
  37. § 2271 Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen
  38. § 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
  39. § 2273 (weggefallen)
  40. Abschnitt 4 · Erbvertrag
  41. § 2274 Persönlicher Abschluss
  42. § 2275 Voraussetzungen
  43. § 2276 Form
  44. § 2277 (weggefallen)
  45. § 2278 Zulässige vertragsmäßige Verfügungen
  46. § 2279 Vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen; Anwendung von § 2077
  47. § 2280 Anwendung von § 2269
  48. § 2281 Anfechtung durch den Erblasser
  49. § 2282 Vertretung, Form der Anfechtung
  50. § 2283 Anfechtungsfrist
  51. § 2284 Bestätigung
Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2261 BGB — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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