Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › BGB › § 2277
BGB
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 2255 Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen
  2. § 2256 Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung
  3. § 2257 Widerruf des Widerrufs
  4. § 2258 Widerruf durch ein späteres Testament
  5. (XXXX) §§ 2258a und 2258b (weggefallen)
  6. § 2259 Ablieferungspflicht
  7. § 2260 (weggefallen)
  8. § 2261 (weggefallen)
  9. § 2262 (weggefallen)
  10. § 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
  11. § 2264 (weggefallen)
  12. Titel 8 · Gemeinschaftliches Testament
  13. § 2265 Errichtung durch Ehegatten
  14. § 2266 Gemeinschaftliches Nottestament
  15. § 2267 Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament
  16. § 2268 Wirkung der Ehenichtigkeit oder -auflösung
  17. § 2269 Gegenseitige Einsetzung
  18. § 2270 Wechselbezügliche Verfügungen
  19. § 2271 Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen
  20. § 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
  21. § 2273 (weggefallen)
  22. Abschnitt 4 · Erbvertrag
  23. § 2274 Persönlicher Abschluss
  24. § 2275 Voraussetzungen
  25. § 2276 Form
  26. § 2277 (weggefallen)
  27. § 2278 Zulässige vertragsmäßige Verfügungen
  28. § 2279 Vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen; Anwendung von § 2077
  29. § 2280 Anwendung von § 2269
  30. § 2281 Anfechtung durch den Erblasser
  31. § 2282 Vertretung, Form der Anfechtung
  32. § 2283 Anfechtungsfrist
  33. § 2284 Bestätigung
  34. § 2285 Anfechtung durch Dritte
  35. § 2286 Verfügungen unter Lebenden
  36. § 2287 Den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen
  37. § 2288 Beeinträchtigung des Vermächtnisnehmers
  38. § 2289 Wirkung des Erbvertrags auf letztwillige Verfügungen; Anwendung von § 2338
  39. § 2290 Aufhebung durch Vertrag
  40. § 2291 Aufhebung durch Testament
  41. § 2292 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
  42. § 2293 Rücktritt bei Vorbehalt
  43. § 2294 Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten
  44. § 2295 Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung
  45. § 2296 Vertretung, Form des Rücktritts
  46. § 2297 Rücktritt durch Testament
  47. § 2298 Gegenseitiger Erbvertrag
  48. § 2299 Einseitige Verfügungen
  49. § 2300 Anwendung der §§ 2259 und 2263; Rücknahme aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung
  50. § 2301 Schenkungsversprechen von Todes wegen
  51. § 2302 Unbeschränkbare Testierfreiheit
Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2277 BGB — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 2276
Form
Inhaltsverzeichnis
BGB
Nächste Vorschrift →
§ 2278
Zulässige vertragsmäßige Verfügungen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.