Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › BFöV › Schlussformel
BFöV
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Teil 1 · Allgemeine Vorschriften und Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
  4. § 1 Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung
  5. § 1a Zuständigkeiten
  6. § 2 Berufsberatung
  7. § 2a Erstattung von Aufwendungen für die Berufsberatung
  8. § 3 Förderungsplan
  9. Teil 2 · Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes
  10. § 4 Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit
  11. § 5 Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung
  12. § 6 Erstattung von Kosten
  13. § 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes
  14. Teil 3 · Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
  15. § 8 Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung
  16. § 9 Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen
  17. § 10 Zahl der Unterrichtsstunden
  18. § 11 Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel
  19. § 12 Kosten der Lehrgangsteilnahme
  20. § 13 Form und Fristen
  21. § 14 Versetzung und Prüfung
  22. Teil 4 · Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
  23. § 15 Gegenstand der beruflichen Bildung
  24. § 16 Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung
  25. § 17 Antragstellung
  26. § 18 Persönliche Förderungsvoraussetzungen
  27. § 19 Kosten der beruflichen Bildung
  28. § 20 Lehrgangs- und Studiengebühren
  29. § 21 Kosten für Ausbildungsmittel
  30. § 22 (weggefallen)
  31. § 23 Reise- und Trennungsauslagen
  32. § 24 Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung
  33. § 25 Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren
  34. § 26 Zuschuss zu den Umzugsauslagen
  35. § 27 Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten
  36. § 28 Pflichten der Förderungsberechtigten
  37. § 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
  38. Teil 5 · Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes
  39. § 30 Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
  40. § 31 Eingliederungshilfen
  41. § 32 Einarbeitungszuschuss
  42. § 32a Lohnkostenzuschuss
  43. § 33 Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen
  44. § 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes
  45. § 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes
  46. § 36 Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen
  47. § 36a Eingliederungsseminar nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
  48. § 37 Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
  49. Teil 6 · Schlussvorschriften
  50. § 38 Übergangsregelungen
  51. Schlussformel
Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten

Schlussformel BFöV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 38
Übergangsregelungen
Inhaltsverzeichnis
BFöV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.