§ 25 BEZNG — Verwaltungsvorschriften
Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 20 bis 24 erläßt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.