§ 248 BewG — Begriff der bebauten Grundstücke
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.