Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › BewG › § 122
BewG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. (XXXX) §§ 74 bis 77 (weggefallen)
  2. b) · Verfahren
  3. 1. · Ertragswertverfahren
  4. (XXXX) §§ 78 bis 82 (weggefallen)
  5. 2. · Sachwertverfahren
  6. (XXXX) §§ 83 bis 90 (weggefallen)
  7. IV. · Sondervorschriften
  8. (XXXX) §§ 91 bis 94 (weggefallen)
  9. D. · Betriebsvermögen
  10. § 95 Begriff des Betriebsvermögens
  11. § 96 Freie Berufe
  12. § 97 Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
  13. § 98 (weggefallen)
  14. § 98a (weggefallen)
  15. § 99 Betriebsgrundstücke
  16. (XXXX) §§ 100 bis 102 (weggefallen)
  17. § 103 Schulden und sonstige Abzüge
  18. § 104 (weggefallen)
  19. (XXXX) §§ 105 bis 108 (weggefallen)
  20. § 109 Bewertung
  21. § 109a (weggefallen)
  22. Zweiter Abschnitt · Sondervorschriften und Ermächtigungen
  23. (XXXX) §§ 110 bis 120 (weggefallen)
  24. § 121 Inlandsvermögen
  25. § 121a (weggefallen)
  26. § 122 (weggefallen)
  27. § 123 Ermächtigungen
  28. § 124 (weggefallen)
  29. Dritter Abschnitt · Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
  30. A. · Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
  31. (XXXX) §§ 125 bis 128 (weggefallen)
  32. B. · Grundvermögen
  33. (XXXX) §§ 129 bis 133 (weggefallen)
  34. C. · Betriebsvermögen
  35. (XXXX) §§ 134 bis 136 (weggefallen)
  36. § 137 (weggefallen)
  37. Vierter Abschnitt · Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997
  38. A. · Allgemeines
  39. (XXXX) §§ 138 und 139 (weggefallen)
  40. B. · Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
  41. (XXXX) §§ 140 bis 144 (weggefallen)
  42. C. · Grundvermögen
  43. I. · Unbebaute Grundstücke
  44. § 145 (weggefallen)
  45. II. · Bebaute Grundstücke
  46. (XXXX) §§ 146 bis 150 (weggefallen)
  47. Fünfter Abschnitt · Gesonderte Feststellungen
  48. § 151 Gesonderte Feststellungen
  49. § 152 Örtliche Zuständigkeit
  50. § 153 Erklärungspflicht, Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist
  51. § 154 Beteiligte am Feststellungsverfahren
Bewertungsgesetz

§ 122 BewG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 121
Inlandsvermögen
Inhaltsverzeichnis
BewG
Nächste Vorschrift →
§ 123
Ermächtigungen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.