Anlage III B BesÜV2Bek 1993-06-02 — (Anlage V des BBesG) Gültig ab 1. Juni 1992 Ortszuschlag (Monatsbeträge in DM)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 800)

TarifklasseZu der Tarifklasse gehörende BesoldungsgruppenStufe 1Stufe 2Stufe 3

1 Kind

IaB 3 bis B 11   

C 4724,50840,06938,95

R 3 bis R 10   

IbB 1 und B 2   

A 13 bis A 16611,18726,74825,63

C 1 bis C 3   

R 1 und R 2   

IcA 9 bis A 12543,16658,74757,63

IIA 1 bis A 8511,66621,72720,61Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 98,89 DM.

In Tarifklasse II erhöht sich der Ortszuschlag ab Stufe 4 für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 28 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 14 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Ortszuschlag nach § 39 Abs. 2 Satz 1:Tarifklasse Ic434,53 DM,

 Tarifklasse II409,33 DM.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.