Anlage 3 BelWertV — (zu § 12 Absatz 4)Bei den Mindestkapitalisierungszinssätzen nach § 12 Absatz 4 für einzelne Nutzungsarten zu berücksichtigende Aufschläge
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1714)
A)
Warenhäuser, Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Hotels, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Verbrauchermärkte, Einkaufszentren, Freizeitimmobilien, Parkhäuser, Tankstellen sowie Lager- und Logistikimmobilien:
0,5 Prozentpunkte
B)
Produktionsimmobilien:
1,0 Prozentpunkte.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.