Anlage 2 BelWertV — (zu § 12 Absatz 2)Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher Anlagen

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1714)

A)

Wohnwirtschaftliche Nutzung:

Wohnhäuser:

80 Jahre

B)

Gewerbliche Nutzung:

a)

Geschäftshäuser und Bürohäuser:

60 Jahre

b)

Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser:

40 Jahre

c)

Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbrauchermärkte und Tankstellen:

30 Jahre.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.