Eingangsformel BDGMinIAnO
Auf Grund des § 33 Abs. 5, des § 34 Abs. 2 Satz 2, des § 42 Abs. 1 Satz 2 und des § 84 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) ordne ich an:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.