Art 2 BBVAnpG 98 — Sonstige Bezüge
(1) (weggefallen)
(2) (weggefallen)
(3) (weggefallen)
(4) Der Strukturausgleich nach Artikel 1 § 6 Abs. 1 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1991 vom 21. Februar 1992 (BGBl. I S. 266) und der Zuschlag zum Grundgehalt (Erhöhungszuschlag) nach Artikel 5 § 1 Abs. 1 oder Artikel 6 § 1 Abs. 1 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (BGBl. I S. 339) oder entsprechendem Landesrecht nehmen mit Wirkung vom 31. Dezember 1997 an allgemeinen Erhöhungen der Bezüge nicht mehr teil.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.