Art 14 BBVAnpG 98 — Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.
(2) (weggefallen)
(3) Abweichend von Absatz 2 tritt die Regelung über den Wegfall der Erwerbsbeschränkung schwerbehinderter Richter im Antragsruhestand in Artikel 7 Nr. 1 am 1. Januar 2001 in Kraft, soweit nicht bis zu diesem Zeitpunkt durch ein Gesetz ein anderes geregelt ist.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.