Anlage 1 BBFVerfV — (zu § 7 Absatz 1)Zeugnis über die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 346, S. 6)

[Logo/Bezeichnung der zuständigen Stelle]

Zeugnis

über die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit

nach § 50c Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes/nach § 41c Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung

[Unzutreffendes streichen]

Hiermit wird die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit von

[Vorname, Name, Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers]

mit der für die Ausübung des Referenzberufs

[konkrete Bezeichnung des Referenzberufs, ggf. Fachrichtung, Datum der Ausbildungsordnung]

erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt.

[Ort, Datum, Unterschrift(en)]

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.