Inhaltsübersicht BBesG

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Anwendungsbereich

§  2Regelung durch Gesetz

§  3Anspruch auf Besoldung

§  4Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

§  5Besoldung bei mehreren Hauptämtern

§  6Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung

§ 6aBesoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

§  7Vorschuss während der Familienpflegezeit und Pflegezeit, Verordnungsermächtigung

§  7aZuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

§  8Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

§  9Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

§  9aAnrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

§ 10Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

§ 11Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 12Rückforderung von Bezügen

§ 13Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen

§ 14Anpassung der Besoldung

§ 14aVersorgungsrücklage

§ 15Dienstlicher Wohnsitz

§ 16Amt, Dienstgrad

§ 17Aufwandsentschädigungen

§ 17aZahlungsweise

§ 17bLebenspartnerschaft

Abschnitt 2

Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen

Unterabschnitt 1

Allgemeine Grundsätze

§ 18Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung

§ 19Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt

§ 19aBesoldung bei Verleihung eines anderen Amtes

§ 19bBesoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes

Unterabschnitt 2

Beamte und Soldaten

§ 20Bundesbesoldungsordnungen A und B

§ 21(weggefallen)

§ 22(weggefallen)

§ 23Eingangsämter für Beamte

§ 24Eingangsamt für Beamte in besonderen Laufbahnen

§ 25(weggefallen)

§ 26(weggefallen)

§ 27Bemessung des Grundgehaltes

§ 28Berücksichtigungsfähige Zeiten

§ 29Öffentlich-rechtliche Dienstherren

§ 30Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten

§ 31(weggefallen)

Unterabschnitt 3

Professoren sowie

hauptberufliche Leiter von Hochschulen

und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

§ 32Bundesbesoldungsordnung W

§ 32aBemessung des Grundgehaltes

§ 32bBerücksichtigungsfähige Zeiten

§ 33Leistungsbezüge

§ 34(weggefallen)

§ 35Forschungs- und Lehrzulage

§ 36(weggefallen)

Unterabschnitt 4

Richter und Staatsanwälte

§ 37Bundesbesoldungsordnung R

§ 38Bemessung des Grundgehaltes

Abschnitt 3

Familienzuschlag

§ 39Grundlage des Familienzuschlages

§ 40Stufen des Familienzuschlages

§ 41Änderung des Familienzuschlages

Abschnitt 4

Zulagen, Prämien, Zuschläge, Vergütungen

§ 42Amtszulagen und Stellenzulagen

§ 42aPrämien und Zulagen für besondere Leistungen

§ 42bPrämie für besondere Einsatzbereitschaft

§ 43Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie

§ 43aPrämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr

§ 44Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

§ 45Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

§ 46Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

§ 47Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 48Mehrarbeitsvergütung

§ 49Vergütung für Vollziehungsbeamte in der Bundesfinanzverwaltung; Verordnungsermächtigung

§ 50Mehrarbeitsvergütung für Soldaten

§ 50aVergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

§ 50bVergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft von Sanitätsoffizieren in Bundeswehrkrankenhäusern

§ 50cVergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren

§ 50dVergütung für Soldaten mit besonderen Alarmierungsverpflichtungen

§ 51Andere Zulagen und Vergütungen

Abschnitt 5

Auslandsbesoldung

§ 52Auslandsdienstbezüge

§ 53Auslandszuschlag

§ 54Mietzuschuss

§ 55Kaufkraftausgleich

§ 56Auslandsverwendungszuschlag

§ 57Auslandsverpflichtungsprämie

§ 58Zulage für Kanzler an großen Botschaften

Abschnitt 6

Anwärterbezüge

§ 59Anwärterbezüge

§ 60Anwärterbezüge nach Ablegung der Zwischenprüfung oder der Laufbahnprüfung

§ 61Anwärtergrundbetrag

§ 62Anwärtererhöhungsbetrag

§ 63Anwärtersonderzuschläge

§ 64(weggefallen)

§ 65Anrechnung anderer Einkünfte

§ 66Kürzung der Anwärterbezüge

Abschnitt 7

(weggefallen)

§ 67(weggefallen)

§ 68(weggefallen)

Abschnitt 8

Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft

§ 69Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten

§ 70Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte des Bundes

§ 70aDienstkleidung für Beamte

Abschnitt 9

Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 71Rechtsverordnungen, allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 72Übergangsregelung zu den §§ 6, 43, 43b, 44 und 63

§ 73Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

§ 74Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

§ 74aÜbergangsregelung aus Anlass der Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften

§ 75Übergangszahlung

§ 76Konkurrenzregelung beim Grundgehalt für den vom Besoldungsüberleitungsgesetz erfassten Personenkreis

§ 77Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes

§ 77aÜbergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes

§ 78Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen

§ 80Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte des Bundes

§ 80aÜbergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

§ 80bÜbergangsregelung zum Auslandsverwendungszuschlag

§ 81Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998

§ 82(weggefallen)

§ 83Übergangsregelung für Ausgleichszulagen

§ 83aÜbergangsregelung für die Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes oder bei Wechsel in den Dienst des Bundes

§ 84Anpassung von Bezügen nach fortgeltendem Recht

§ 85Anwendungsbereich in den Ländern

Anlage IBundesbesoldungsordnungen A und B

Anlage IIBundesbesoldungsordnung W

Anlage IIIBundesbesoldungsordnung R

Anlage IVGrundgehalt

Anlage VFamilienzuschlag

Anlage VIAuslandszuschlag

Anlage VII(weggefallen)

Anlage VIIIAnwärtergrundbetrag

Anlage IXAmtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.