Inhaltsübersicht BautechKonAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Begriffsbestimmung

§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 6Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten

§ 7Ausbildungsplan

Abschnitt 2Zwischenprüfung

§ 8Zeitpunkt

§ 9Inhalt

§ 10Prüfungsbereich

Abschnitt 3Abschlussprüfung in der Fachrichtung Architektur

§ 11Zeitpunkt

§ 12Inhalt

§ 13Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur

§ 14Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“

§ 15Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“

§ 16Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“

§ 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 19Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau

§ 20Zeitpunkt

§ 21Inhalt

§ 22Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau

§ 23Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“

§ 24Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“

§ 25Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“

§ 26Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 27Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 28Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 5Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau

§ 29Zeitpunkt

§ 30Inhalt

§ 31Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau

§ 32Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“

§ 33Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“

§ 34Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“

§ 35Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 36Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 37Mündliche Ergänzungsprüfung

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.