§ 13 BautechKonAusbV — Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“,
2.
„Anwenden des digitalen Informationsmodells“,
3.
„Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.