§ 31 BautechKonAusbV — Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

„Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“,

2.

„Anwenden des digitalen Informationsmodells“,

3.

„Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“ sowie

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.