Anlage 6 BABWismarG — Querschnitte
(Inhalt: nicht darstellbare Querschnittszeichnungen,
Fundstelle: Anlageband I zum BGBl. I Nr. 22 vom 19.4.1994 I 734, S. 215 - 219)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.